Dazu sind im August und September Sondersitzungen des Parlaments im Gespräch. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer nannte am Dienstag in Berlin den 26. August als Termin für die erste sowie den 8. September für die zweite und dritte Lesung des überarbeiteten Begleitgesetzes.
SPD-Fraktionschef Peter Struck erklärte: „Die Koalitionsfraktionen bieten der Opposition an, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Begleitgesetz zu erarbeiten, das den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“
Das Gericht hat den EU-Reformvertrag zuvor unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz zwar vereinbar sei. Das deutsche „Begleitgesetz“ sei jedoch verfassungswidrig, weil dem Bundestag und dem Bundesrat darin keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt würden.
ddp