Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH ordnete am Mittwoch in Karlsruhe an, dass Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei.
Zwar bleibe der dringende Tatverdacht wegen Beihilfe zum Attentat an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 bestehen, erklärte der BGH. Der zur Anordnung zwingend erforderliche Haftgrund, insbesondere Fluchtgefahr, sei aber nicht gegeben. Becker sitzt seit dem 27. August in Berlin in Untersuchungshaft.
ddp