Den Brandenburger Vorstoß bezeichnete der Berliner Innensenator als „ein starkes politisches Signal“ in Richtung derer, die meinten, wer Flüchtlinge aus dem Land vertreiben will, müsse sie angreifen. „Da sage ich: Nein. Wer Opfer rechter Gewalt wird, genießt unseren doppelten Schutz und wird nicht abgeschoben“, sagte Geisel dem „Tagesspiegel“.
Zeichen der Wiedergutmachung
Brandenburg hatte als erstes Bundesland ein Bleiberecht für Ausländer angeordnet, die Opfer rechter Gewaltstraftaten wurden. Demnach sollen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden war und die Opfer oder Zeugen rechter Gewalttaten wurden, mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ausgewiesen werden – in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft und Strafgerichten. In besonders schweren Fällen soll ihr Aufenthalt auch nach Ende der Verfahren genehmigt werden - als Zeichen der Wiedergutmachung.
Von RND/epd/dpa