Die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten würden damit geschützt. In Belgien gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Bereits 2008 hatten drei Gemeinden Satzungen mit ähnlichen Verboten erlassen.
Dagegen wehrten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sehen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12). 2014 hatte der Menschenrechtsgerichtshof bereits eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen. Die Straßburger Richter räumten den Staaten einen großen Gestaltungsspielraum ein „in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders“.
Von RND/dpa