Es war eine Tat, die Deutschland erschütterte. Hussein K., ein junger Flüchtling, vergewaltigt die Studentin Maria L. und tötet sie anschließend. Jetzt hat das Freiburger Landgericht ein Urteil gesprochen und Hussein K. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.
Entscheidend für die Urteilsfindung war die Frage, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Das Alter war lange strittig gewesen. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er aber mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen.
Hussein K. hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Allerdings hatte er behauptet im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß: Er sei zum Tatzeitpunkt „bekifft und betrunken“ gewesen.
Er wusste, dass sie noch lebte
Das Gericht dagegen argumentierte, Hussein K. habe der jungen Studentin aufgelauert. Außerdem habe er gewusst, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.
Es ist nicht das erste Mal, dass Hussein K. verurteilt wird. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam nach Deutschland. Von der Tat auf Korfu wussten deutsche Behörden nichts.
Hussein K. kam als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland
Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling stand er anschließend in der Obhut des Jugendamts und wohnte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Dort lebte er von Ende April 2016 bis zu seiner Festnahme. Betreut wurde er im Auftrag des Jugendamts von einer privaten Jugendhilfeorganisation.
Der überregional beachtete Prozess hatte Anfang September vergangenen Jahres begonnen.
Von dpa/nl/RND