Das Gericht hatte den 31-Jährigen eine Woche zuvor des Mordes und dreifachen Mordversuchs für schuldig befunden. Die Schwurgerichtskammer war zu dem Schluss gekommen, dass der drogenabhängige Angeklagte am Ostersonntag 2008 einen Klotz von einer Brücke der Autobahn 29 geworfen hatte. Das Geschoss tötete eine 33-jährige Frau vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes.
Nikolai H. hatte die Tat zunächst bei der Polizei zugegeben, das Geständnis aber später widerrufen. Seine Anwälte hatten einen Freispruch verlangt. „Sie haben nach der Zustellung der Urteilsbegründung einen Monat Zeit, ihre Bedenken vorzubringen“, sagte Gerichtssprecher Daniel Mönnich. Der Bundesgerichtshof werde das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüfen.