Das unerlaubte Grillen - das "Wildgrillen" - wird dort geahndet, wo ein ausdrückliches Verbot gilt: Landschaftsschutzgebiete und Friedhöfe sowie Waldgebiete sind tabu. "Parkranger" oder "Müllscouts" sind unterwegs, um Grillfreunde zu informieren und schon mal mahnend anzusprechen. Das Thema Müll und Einweg-Grills ist eine Reizthema, auf das Kommunen und Anwohner gleichermaßen verstimmt reagieren.
dpa