Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen seien in den neuen Planungen ausreichend berücksichtigt worden, entschieden die Richter. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließen sie nicht zu. (Az. 7 KS 17/16)
Der Plan des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg sieht in der Sandabbaugrube in der Gemeinde Großenkneten eine Deponie für Bauschutt, Boden und andere mineralische Abfälle vor. Insgesamt sollen dort nach OVG-Angaben mehr als 1,4 Millionen Kubikmeter abgelagert werden.
Das Vorhaben wurde überarbeitet, nachdem das Gericht in Lüneburg vor zwei Jahren in einem Eilverfahren aus Naturschutzgründen das vorläufige Aus für die Deponie beschlossen hatte. Träger ist ein privates Abfallunternehmen.
dpa