Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der Angeklagte soll die Frau vor den Augen der gemeinsamen drei kleinen Töchter in dem Ort Grünenplan so brutal mit Schlägen und Tritten misshandelt haben, dass sie ins Koma fiel und elf Tage später im Krankenhaus starb.
Zum Prozessauftakt hatte der Afghane den Angriff auf seine Frau am 3. Januar gestanden, aber jegliche Tötungsabsicht bestritten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft liegen jedoch die Mordmerkmale Heimtücke sowie niedrige Beweggründe vor. Der Mann sei wütend gewesen, dass die Frau sich von ihm getrennt habe. Der Vermieter, der noch versuchte einzuschreiten, hatte laut Anklage bei dem Mann den unbedingten Willen zu töten erkannt.
Die vier, sieben und neun Jahre alten Töchter sind inzwischen in der Obhut des Jugendamtes und treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Ihre Rechtsanwälte schlossen sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung sieht dagegen keine Mordmerkmale als verwirklicht an, wie der Gerichtssprecher sagte. Sie forderte eine Verurteilung wegen Totschlags und beantragte kein konkretes Strafmaß. Die Strafkammer wird am 8. Juni das Urteil verkünden.
dpa