In einem ersten Prozess war er zwar wegen Rauschgifthandels verurteilt, vom Mordvorwurf aber freigesprochen worden. Dagegen hatte der Vater des 25 Jahre alten Opfers als Nebenkläger erfolgreich Revision eingelegt. Die Kammer schließt nach der erneuten Beweisaufnahme eine Notwehrsituation aus, sagte ein Gerichtssprecher.
dpa