Eine „stille SMS“ löst keine für den Benutzer sicht- oder hörbare Reaktion aus. Das Handy nimmt dabei allerdings mit der nächsten Funkzelle Kontakt auf, sodass der Netzbetreiber den ungefähren Standort erfährt. Diese Standortdaten verlangt die Polizei dann vom Provider. Der Radius einer Funkzelle beträgt je nach Technik, Landschaft und Bevölkerungsdichte etwa hundert Meter bis einige Kilometer.
Die Polizei nutzt „stille SMS“ regelmäßig, um Verdächtige, deren Handynummer sie kennt, aufzufinden und festzunehmen. Beim Verfassungsschutz werden mit diesem Trick zum Beispiel Bewegungsbilder einer Person erstellt oder Observationen unterstützt.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linkspartei) wollte nun von der Bundesregierung genau wissen, wie oft Behörden „stille SMS“ an Verdächtige senden. Die Zahlen sind erstaunlich hoch. Im Jahr 2010 verschickte das Bundeskriminalamt 96.314 „stille SMS“, der Verfassungsschutz 107.852 und der Zoll sogar 236.617. Dazu kommen noch die Zahlen aus den Ländern. Bekannt sind diese bisher aber nur aus Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2010 hat die Polizei dort 255.874 „Ortungsimpulse“ abgesandt.
Ausdrücklich geregelt ist die „stille SMS“ bis heute nicht. Polizeinahe Juristen verweisen darauf, dass die Ermittler einen Verdächtigen ja auch zum Schein per Festnetz anrufen dürfen, um zum Beispiel seine Anwesenheit zu Hause zu kontrollieren. Der Vergleich hinkt jedoch. Denn so ein Anruf ist für den Betroffenen hörbar, während die „stille SMS“ heimlich erfolgt und deshalb beliebig oft wiederholt werden kann.
Zwar finden derzeit offenbar alle polizeilichen SMS-Ortungen im Rahmen einer richterlich genehmigten Handy-Überwachung statt. Auch die Betroffenen werden – nachträglich – oft über die Überwachung unterrichtet. Der Einsatz von „stillen SMS“ wird dabei aber nicht thematisiert, wie das BKA auf Anfrage dieser Zeitung erläuterte. Damit wird auch klar, warum es nicht schon längst Klagen zur Zulässigkeit der Methode gibt. Die Betroffenen wissen einfach nichts davon.
Wer übrigens sichergehen will, dass er nicht per „stiller SMS“ geortet werden kann, muss das Handy vollständig ausschalten. Die Ortungsimpulse funktionieren bereits im scheinbar ereignislosen bloßen Stand-by-Modus.
Christian Rath