Fast 40 Prozent der Patienten verschenken bares Geld, weil sie ihr Bonusheft nicht lückenlos führen. Jeder gesetzlich versicherte Patient erhält von seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Voraussetzung: Die Angestellten der Zahnarztpraxis vermerken im Bonusheft regelmäßige einmal jährliche Besuche beim Zahnarzt. Sind im Bonusheft regelmäßige jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss um 20 Prozent. Hat der Patient über zehn Jahre stetig einmal im Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss um 30 Prozent.