Die Bauordnung ist Ländersache. Sie enthält grundsätzliche Anforderungen an Konstruktion, Baugestaltung oder Baustoffe und regelt unter anderem Abstände sowie den Brand- und Schallschutz.
Im Flächennutzungsplan legt die Gemeinde fest, welche Fläche wie genutzt werden soll, etwa fürs Wohnen, Arbeiten, für Erholung oder Verkehr. Die Kommune bestimmt für räumlich begrenzte Gebiete im Bebauungsplan rechtsverbindlich, was und wie gebaut werden darf.
B-Pläne können auch für bereits bebaute Gebiete aufgestellt oder geändert werden. In diesem Fall besteht aber für bereits errichtete Gebäude Bestandsschutz.
Sebastian Hoff