Das Gericht hält ihn weiter für zu gefährlich. Motassadeq halte weiter an seiner "islamistisch jihadistischen Einstellung" fest, urteilten die Richter. Eine vorzeitige Haftentlassung ist nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit möglich.
dpa
Das Gericht hält ihn weiter für zu gefährlich. Motassadeq halte weiter an seiner "islamistisch jihadistischen Einstellung" fest, urteilten die Richter. Eine vorzeitige Haftentlassung ist nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit möglich.
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