Darauf weist auch die Stadt in diesen Tagen noch einmal ausdrücklich hin. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt werden“, erklärt Heino Kamieth, Leiter des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz der Stadt Hannover.
Verstöße können teuer werden – bis zu 5000 Euro Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann in Niedersachsen auch der Tod des Hundes folgen. Denn Jäger dürfen einen wildernden Hund töten, wenn dieser sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet.
Ausgenommen vom Leinenzwang sind nur ausgebildete Blindenführhunde, Rettungs- und Hütehunde sowie Polizeihunde und Hunde, die zur Jagd eingesetzt werden. Frei laufen dürfen Hunde nur auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und -wegen.
Ausführliche Infos im Internet: www.hannover.de