Neues von der Rathausaffäre: Offenbar wird es noch Wochen dauern, bis das Landgericht Hannover entscheidet, ob es zum Prozess gegen OB Stefan Schostok, seinen ehemaligen Büroleiter Frank Herbert und den vom Dienst suspendierten Kulturdezernenten Harald Härke kommt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte alle drei wegen Untreue in besonders schwerem Fall angeklagt. Es geht dabei um gesetzeswidrige Gehaltszulagen an Herbert.
Nach Informationen der NP hat Herberts Anwältin um Fristverlängerung gebeten. Schostoks Rechtsanwalt Wolfgang Borsum wirbt dafür, im Fall seines Mandanten Schostok (der inzwischen im Ruhestand ist) die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen.
Kein Verfahren in Lüneburg
Seit Juni 2018 ist Kulturdezernent Harald Härke von seinem Dienst suspendiert – er wird nicht weiter dagegen angehen. Wie die NP berichtete, hatte das Verwaltungsgericht Hannover seinen Antrag auf Aussetzung der gegen ihn ausgesprochenen vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt. Härkes Anwalt Karl Otte teilt jetzt mit: „Auch wenn der vom Gericht gegebenen Begründung in weiten Teilen nicht gefolgt wird, hat sich mein Mandant nach anwaltlicher Beratung entschieden, keine Beschwerde einzulegen.“ Es wird also kein Verfahren vorm Oberverwaltungsgericht Lüneburg geben.
OB-Büroleiter klagt gegen Stadt
Allerdings muss sich das Verwaltungsgericht Hannover mit der Rathausaffäre erneut befassen. Frank Herbert klagt gegen die Stadt Hannover, die von ihm die gesetzeswidrigen Zulagen zurückfordert. Das sind rund 50. 000 Euro.
Herbert (einst Chefjurist im Rathaus) argumentiert, ihm stehe ein Ersatzanspruch aus rechtswidriger Mehrarbeit zu. Er habe pro Jahr mehr als 1000 Überstunden geleistet. Tatsächlich belegen Whats-App-Protokolle, dass er sich zuweilen noch kurz oder nach Mitternacht mit Schostok austauschte. Bei einer B 2-Besoldung wie im Falle Herberts halten Beamtenrechtler allerdings Mehrarbeitsvergütungen für gesetzeswidrig. Nur Beamte, die nach dem niedrigeren A-Tarif vergütet werden, könnten sich Überstunden auszahlen lassen.
Von Vera König