Ein vermeintlich harmloser Alltagsgegenstand rief am Freitag die Bundespolizei auf den Plan. Bei der Sicherheitskontrolle eines Fluges nach Tunesien stellten die Beamten im Handgepäck eines 77-jährigen Deutschen eine Taschenlampe mit integriertem Elektroschocker fest.
Dieses Elektroschockgerät kann beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Das deutsche Waffengesetz stuft solche Geräte, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, als verbotene Waffen ein.
Die Bundespolizei stellte den Gegenstand sicher. Der Mann bekam eine Strafanzeige und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.
Von OTS