Schullaufbahnempfehlung:
Bereits im Januar formuliert die Grundschule schriftlich eine vorläufige Empfehlung und lädt die Eltern von Viertklässlern zu einem Beratungsgespräch. Am Ende des vierten Schuljahres erhält das Kind mit dem Zeugnis von der Grundschule eine Empfehlung für die geeignete weiterführende Schulform. Die Schule bietet eine weitere Beratung an.
Beratungsgespräch:
Die Lehrer informieren die Eltern über Leistungsstand, Lernentwicklung sowie Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. Gesprochen wird auch über alternative Wege zum Erreichen des gewünschten Schulabschlusses und über Konsequenzen, falls die Eltern eine nicht empfohlene Schulform für ihr Kind wählen. Die Entscheidung für Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium oder Gesamtschule liegt bei den Eltern.
Durchlässigkeit:
Der Wechsel zwischen den verschiedenen Schulformen ist möglich. Eltern können dafür einen Antrag stellen, wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass ihr Kind unterfordert ist. Bei guten Noten besteht sogar ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel, der im Zeugnis vermerkt ist.
Verpflichtender Schulwechsel:
Wenn ein Kind nicht die passende Empfehlung hat und am Ende der sechsten Klasse nicht versetzt wird, kann die Schule den Wechsel in eine Schulform mit geringeren Anforderungen beschließen. Ansonsten gilt für jeden Schüler unabhängig von seiner Empfehlung: Wenn er zweimal nacheinander oder in zwei aufeinander-folgenden Schuljahrgängen sitzen bleibt, soll er die Schulform wechseln.
Weitere Fragen beantwortet ein Faltblatt des Kultusministeriums, das per E-Mail bestellt werden kann: bibliothek@mk.niedersachsen.de