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Rechtslage

Pyro im Stadion: Straftat oder nicht?

Es brennt, immer wieder in zahlreichen Fankurven. Derzeit ist der Einsatz von Pyrotechnik in Stadien nicht erlaubt. Die Legalisierungs-Kampagne von mehr als 150 deutschen Ultra-Gruppierungen scheint gescheitert, die Fronten zu den Verbänden verhärten sich. Ein Überblick über die Rechtspraxis.

Pyrotechnik im Stadion: Einige Fans von Hannover 96 können nicht ohne.

© Peter Steffen

Von Johannes Ehrmann

"Wir gehen grundsätzlich von versuchter gefährlicher Körperverletzung aus", sagt Polizeisprecher Wolfgang Denzer aus der Bundesliga-Stadt Kaiserslautern. "Rauchschwaden, die durch den Block ziehen, können gesundheitsgefährdend sein." Auch außerhalb des Blocks könne diese Gefährdung gegeben sein, Denzer gibt ein Beispiel rings um das Rheinland-Pfalz-Derby zwischen Kaiserslautern und Mainz Mitte September.

Gäste-Fans hätten beim Anmarsch zum Betzenberg in der Unterführung zwischen Bahnhof und Stadion Bengalos gezündet. "Da war alles zugenebelt, das war eine besondere Qualität, weil Hunderte von Unbeteiligten betroffen waren", sagt Denzer.

Benjamin Hirsch, der Anwalt der Kampagne "Pyrotechnik legalisieren, Emotionen respektieren", hält die Einstufung in eine "versuchte gefährliche Körperverletzung", also eine Straftat, "für falsch, da es den Abzündenden am erforderlichen Vorsatz fehlt. Sollte jemand zu Schaden kommen, so wäre dies eine fahrlässige Körperverletzung."

Auch Ultras berufen sich darauf, dass der Einsatz von Pyrotechnik lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat sei und beklagen den aus ihrer Sicht überharten Polizeieinsatz in den letzten Wochen, beispielsweise beim Spiel Hannover gegen Bayern. "Der Einsatz von Pyrotechnik kann auch eine Straftat sein", widerspricht Polizeisprecher Thorsten Schiewe aus Hannover, nämlich wenn sie gegen das Sprengstoffgesetz verstoße.

Dies ist der Fall, wenn beispielsweise "Polenböller" oder selbst gemischte Substanzen ohne Kennzeichnung zum Einsatz kommen. "Trägt der Artikel eine CE- Kennzeichnung, so handelt es ich um eine Ordnungswidrigkeit", sagt Hirsch. Auch hierzu gibt es andere Meinungen. DFL-Präsident Reinhard Rauball hatte in der "SZ" (Freitagausgabe) festgestellt, "schon die Gesetzeslage" verhindere eine Freigabe: "Laut Versammlungs- und Ordnungsrecht darf Feuerwerk nur ein ausgebildeter Feuerwerker machen - und das ganz sicher nicht im Bereich einer dicht besetzten Tribüne im Stadion", sagte Rauball.

Die Vereine könnten daran nichts ändern. Dem widerspricht Fan-Anwalt Hirsch: "Dass Pyrotechnik im Fußball möglich ist, zeigt die Vergangenheit ganz klar. Das sehen wir bei jeder Saison-Abschlussfeier oder auch beim Spiel um Platz drei bei der WM 2006. Da wurde mit explodierenden, fliegenden Feuerwerkskörpern auf dem Stadiondach hantiert.

Es ist offenbar die Frage, wer solche Anträge stellt." Die Ultras hätten in ihren Vereinen außerdem bereits teilweise die Rahmenbedingungen für das kontrollierte Abbrennen geschaffen: "Ein, zwei Bundesliga-Vereine waren schon soweit, dass sie mit Erlaubnis des DFB Pilotprojekte hätten fahren können. Es wäre auch immer ein ausgebildeter Pyrotechniker dabei gewesen", sagt Hirsch.


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