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Recht

Hausbesitzer haftet bei Ausrutschern

Wenn im Herbst die Bäume ihre Blätter abwerfen, sind Hausbesitzer dafür verantwortlich, den Bürgersteig laubfrei zu halten.
© ddp

Wenn ein Fußgänger auf glitschigen Blättern ausrutscht und sich dabei verletzt, stehen sie nämlich in der Haftung, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt. Selbst wenn Eigentümer das Fegen der Gehwege auf den Mieter übertragen, bleiben sie immer noch verpflichet, die regelmäßige Bürgersteig-Reinigung zu kontrollieren.

Eine genaue Regelung, wie oft der Besen geschwungen werden muss, existiert nicht. Türmt sich das Laub, müssen Mieter oder Hausbesitzer häufiger kehren. Andererseits ist ihnen laut Verbraucherzentrale nicht zuzumuten, den Gehweg ständig blätterfrei zu halten. Das bedeutet: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadensersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Richter darum genau, ob sich der Fußgänger möglicherweise sorglos verhalten und damit seinen Unfall mitverschuldet hat.

Wer für den Laubausrutscher eines Passanten schadenersatzpflichtig ist, kann den Angaben zufolge seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern und Vermietern von Einfamilienhäusern springt die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht ein. ddp


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