Christian Wulff hielt im Niedersächsischen Landtag eine Brandrede gegen den GEW-Chef.
Von Heiko Randermann
Hannover. „Wir haben gewonnen“, rief ein Abgeordneter der CDU übermütig, als die Abstimmung vorbei war: Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde der Antrag von Grünen, Linken und SPD auf Entlassung der Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) erwartungsgemäß abgeschmettert. Doch darüber konnte Wolfgang Jüttner danach nur lächeln. „Das war ein Pyrrhussieg, das geht weiter“, sagte der SPD-Fraktionschef.
Im Kern ging es um den Vorwurf, dass das Disziplinarverfahren gegen den Chef der Lehrergewerkschaft GEW, Eberhard Brandt, auf politische Weisung und gegen den Rat der Landesschulbehörde eingeleitet worden sein soll. Ursprünglich hatte sich der Vorwurf der Opposition gegen Heister-Neumann gerichtet, doch mit einer heftigen Attacke auf Brandt hat Ministerpräsident Christian Wulff sich selbst in den Fokus gerückt.
Brandt sei „der einzige mir bekannte Lehrergewerkschafter, der nicht unterrichtet und nicht unterrichten möchte“, so Wulff. Während alle Reserven aktiviert würden, um Unterricht zu sichern, sei Brandt jemand, „der abseits steht und herummäkelt“ – das mache ihn unglaubwürdig. Von jemandem, „der keine Stunde unterrichtet, lassen wir uns nicht sagen, was wir im Land tun müssen“, so Wulff.
Für die Opposition waren die Attacke und der wiederholte Vorwurf, keinen Unterricht zu erteilen, der Beweis, dass Wulff den Auftrag für das Disziplinarverfahren gegeben hat. „Wer so redet, steckt in der Sache selbst mit drin“, sagte Henning Adler (Linke). Grünen-Fraktionsvize Ursula Helmhold meinte: „Sie werden diese Rede noch bereuen, Herr Wulff.“
Brandt selber, der gestern im Landtag auf der Tribüne saß, sagte, die heftige Attacke Wulffs habe ihn überrascht: „Das geht einem schon an die Nieren.“ Er ist überzeugt, dass der Landesvater hinter dem Disziplinarverfahren steckt: „Da hat er mitgefingert.“
Die Verteidigung der Koalition ging in der Debatte dagegen fast unter. Björn Försterling (FDP) und Karl-Heinz Klare (CDU) betonten erneut, dass das Disziplinarverfahren aus rechtlichen Gründen habe eingeleitet werden müssen.