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Interview mit Ex-Minister Bartling

„Regierung hat falsch informiert“

Der SPD-Landtagsabgeordnete und frühere Innenminister Heiner Bartling will vom Staatsgerichtshof einen Verfassungsbruch der früheren Landesregierung unter Christian Wulff feststellen lassen. Sie hatte im Landtag jede Beteiligung an der Lobby-Party „Nord-Süd-Dialog“ bestritten. Im NP-Interview erläutert Bartling erstmals seine Klage.

Ex-Minister Heiner Bartling im NP-Interview: „Undenkbar, dass Wulff nichts gewusst hat“.

Hannover. Fühlen Sie sich von der Landesregierung belogen?

Ich fühle mich nicht umfassend und den Vorschriften der Verfassung entsprechend informiert. Ob es auch ein „Belügen“ war, muss sich zeigen.

Inwiefern sehen Sie sich ungenügend informiert?

Die Landesregierung hat – unterzeichnet vom Leiter der Staatskanzlei – in ihrer Antwort auf meine Frage eindeutig ausgeschlossen, dass sich die Landesregierung in irgendeiner Weise finanziell am „Nord-Süd-Dialog“ beteiligt hat. Das hat Finanzminister Hartmut Möllring in der letzten Landtagssitzung im Januar noch einmal so wiederholt.

Finanzminister Möllring argumentiert, die Landesregierung habe nichts vom Engagement des Regierungssprechers Olaf Glaeseker gewusst und deshalb nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt geantwortet.

Darauf kommt es in der Frage des Verfassungsverstoßes nicht an. Es gibt eine Gesamtverantwortung der Landesregierung für ihr Handeln. Da kann sie sich nicht damit rausreden, sie habe nichts gewusst. Das Prinzip gilt überall: Der damalige Bundesinnenminister Rudolf Seiters ist zum Beispiel zurückgetreten, als 1993 in Bad Kleinen bei einer geplanten Festnahme der mutmaßliche Terrorist Wolfgang Grams und ein GSG-9-Beamter bei einem Feuergefecht starben. Seiters hatte damit nichts zu tun, aber er hatte die Gesamtverantwortung. Und wenn der Finanzminister sagt, er fühle sich von Herrn Glaeseker „beschissen“, dann heißt das, dass diese Landesregierung den Landtag falsch informiert hat.

Halten Sie es für möglich, dass Herr Glaeseker allein handelte, ohne Wissen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff?

Das halte ich für ausgeschlossen. Nach jeder Erfahrung, die ich in verschiedenen Ämtern gemacht habe, ist es bei der Fülle von Vorgängen völlig undenkbar, dass Herr Wulff von diesen Tätigkeiten seines engsten Mitarbeiters nichts gewusst hat. Dieses Rausreden hält auch nicht.

Wann werden Sie Ihre Klage einreichen?

Wir werden das gründlich prüfen und vorbereiten. Da geht Sorgfalt vor Eile.

Was wollen Sie erreichen?

Ich will erreichen, dass der Staatsgerichtshof feststellt, ob sich die Landesregierung verfassungsgemäß verhalten hat oder nicht. Der Landtag kann es sich nicht bieten lassen, von einer Landesregierung vorgeführt zu werden. Deshalb ist es für mich völlig unverständlich, dass die heutige Mehrheit im Landtag diese Verhaltensweisen unterstützt und verteidigt.

Und wenn Ihnen das Gericht Recht gibt?

Dann wäre ein Verfassungsverstoß der Landesregierung festgestellt worden. Dann muss diese Landesregierung Konsequenzen ziehen – oder derjenige, der damals an der Spitze stand. Er muss sich schon überlegen, ob er sein derzeitiges Amt noch unbelastet ausüben kann, wenn er von einem Staatsgerichtshof bestätigt bekommt, dass er gegen die Verfassung verstoßen hat.


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