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Nach öffentlicher Kritik

Lehrerin erringt Teilsieg gegen Land

Weil eine Lehrerin aus Hannover öffentlich Kritik an dem Schulversuch Islamischer Religionsunterricht geäußert hatte, zog das niedersächsische Kultusministerium die 39-Jährige von der Aufgabe ab. Dagegen wehrte sich die Frau vor Gericht – und hatte damit Erfolg: Das hannoversche Arbeitsgericht gab ihrer Klage am Dienstag teilweise statt.
© Tim Schaarschmidt (Symbolbild)

Nun muss das Land Niedersachsen die Lehrerin künftig wieder acht bis zwölf Wochenstunden für islamischen Religionsunterricht einsetzen. Die studierte Pädagogin und Politikwissenschaftlerin türkischer Herkunft ist seit sieben Jahren im Schuldienst. 2003 wurde ihr Arbeitsvertrag so verändert, dass sie neben muttersprachlichem Unterricht auch islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache erteilt. Eingesetzt war sie in drei Grundschulen in Hannover, Garbsen und Berenbostel.

Wie ihr Anwalt Karl Otte vor Gericht erklärte, habe sich seine Mandantin für das Projekt über ihren Arbeitsvertrag hinaus sowohl konzeptionell als auch organisatorisch stark gemacht. Dabei sei es dann zu Konflikten mit der Projektleitung gekommen, außerdem habe sich die Lehrerin in einem Zeitungsartikel negativ über die Umsetzung des Schulversuchs geäußert. Die Lehrerin hatte argumentiert, dass mehrheitlich nicht ausreichend qualifizierte Kräfte für den Schulversuch eingesetzt worden seien. Diese hätten zum Teil nicht in Deutschland studiert und verfügten auch nicht über das nötige Maß der deutschen Sprache. Das Projekt sei vielmehr ein Auffangbecken für diejenigen Türkischlehrer, deren Unterricht in den vergangenen Jahren eingeschränkt worden sei. „Dabei ist sie ungeschickt vorgegangen und hat sich in die Nesseln gesetzt“, räumte der Anwalt ein.

Die Vertreterin des Landes stimmte zu, dass die Inhalte des Unterrichts der Lehrerin nie infrage gestellt worden waren. Das Verhalten der 39-Jährigen hatte eine Disziplinarmaßnahme zur Folge. Ende Februar 2009 wurde sie von dem Islamunterricht entbunden und an zwei weitere Schulen in Hannover versetzt – dort darf sie ausschließlich Türkisch unterrichten. Mit Solidaritätsbekundungen und einer Unterschriftenaktion hatten die Grundschulen für den Verbleib der Lehrerin gekämpft, sie konnten das Ministerium aber nicht umstimmen. Die sechste Kammer des Arbeitsgerichts folgte mit ihrem Urteil nun dem Arbeitsvertrag der Lehrerin: Danach müsse sie für islamischen Religionsunterricht eingesetzt werden, sagte Richter Heinz Bill. Nicht erfolgreich war dagegen das Begehren der Lehrerin, weiterhin auch in der Projektgruppe des Schulversuchs mitzuwirken.

Das Kultusministerium wollte zu dem Urteil keine Stellung nehmen. Ministeriumssprecher Andreas Krischat verwies aber auf den Erfolg des Projekts, an dem zuletzt 1600 Schüler an 29 Schulen in Niedersachsen teilgenommen hätten. Für das kommende Jahr sei es auf acht weitere Schulen ausgedehnt worden.

Zur Ausbildung der 22 Lehrkräfte, die den islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen erteilen, sagte er lediglich, sie verfügten „über einen pädagogischen oder einen theologischen Hintergrund“.

[Sonja Fröhlich]

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