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Spitzensteuersatz von 49 Prozent

SPD will Besserverdienende und Vermögende stärker belasten

Zur Kasse bitte: Mit einem höheren Spitzensteuersatz von 49 Prozent will die SPD-Führung Besserverdienende und Vermögende stärker belasten - das geht aus der Vorlage zum Parteitag am 26. September hervor. Steuersenkungen lehnt die Partei derzeit hingegen strikt ab.
Der SPD-Vorstand stimmt am Montag über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent ab.

Der SPD-Vorstand stimmt am Montag über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent ab.

© dpa

Die SPD will Besserverdienende und Vermögende deutlich stärker belasten, um die Einnahmen des Staates zu verbessern. So soll der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent steigen, die private Vermögenssteuer wieder eingeführt werden und das bisherige Ehegattensplitting abgeschafft werden. Dies geht aus der Vorlage der SPD-Führung für den Parteitag am 26. September in Berlin hervor.

Der SPD-Vorstand will darüber an diesem Montag beschließen. Das 20-seitige Papier mit dem Motto „Deutschland besser regieren“, enthält nur die Eckpunkte für eine sozialdemokratische Steuerpolitik. Ein umfassendes Steuer- und Abgabenkonzept soll erst auf dem Parteitag im nächsten Jahr verabschiedet werden.
In dem Entwurf bekennt sich die SPD zu „wachstumsorientierter Konsolidierungspolitik“. Steuersenkungen werden darin auf absehbare Zeit strikt abgelehnt. Zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben müssten verstärkt diejenigen herangezogen werden, die bislang zu wenig oder nichts dazu beigetragen hätten. „Wir wollen den Spitzensteuersatz von 42 auf 49 Prozent erhöhen“, wird betont. Die erhofften Mehreinnahmen von etwa fünf Milliarden Euro jährlich sollen ausschließlich für Zukunftsinvestitionen, vor allem bei der Bildung, genutzt werden.

„Zu einem ausgewogenen Mix an vermögensbezogenen Steuern gehört die Wiedereinführung der privaten allgemeinen Vermögenssteuer“, heißt es weiter. Damit könnten Zusatzeinnahmen von mindestens zehn Milliarden Euro pro Jahr erzielt werden. Zudem soll die Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte angehoben werden. Das „nicht mehr zeitgemäße“ Ehegattensplitting will man mittelfristig zu einer „individuellen Besteuerung beider Ehegatten“ umbauen.

Nach Ansicht der Sozialdemokraten muss die Wirtschaftspolitik künftig wieder mehr auf die Stärkung der Kaufkraft und der Binnennachfrage setzen. „Nach jahrelanger Lohnzurückhaltung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wieder Anspruch auf Lohnerhöhungen, die mindestens die Inflationsrate und die gestiegene Produktivität ausgleichen“, wird gefordert. Durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro müsse zudem die bisherige staatliche Subventionierung von Niedriglöhnen beendet werden. Vorgeschlagen wird ein „sozialer Arbeitsmarkt“, um 200 000 Erwerbslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verschaffen.

Weiter plädiert die SPD dafür, die Kosten der sozialen Sicherung, etwa bei der Grundsicherung im Alter, stärker von den Städten und Gemeinden auf den Bund zu verlagern. Auch freie Beruf sollen künftig Gewerbesteuer zahlen. Geprüft werden müsse, ob der Anteil der Kommunen von heute 2,2 Prozent an der Umsatzsteuer angehoben wird. Das in der Verfassung verankerte Kooperationsverbot in Bildungsfragen zwischen Bund und Ländern wollen die Sozialdemokraten ändern. Die Länder müssten wieder in die Lage versetzt werden, zusätzliche Gelder vom Bund etwa für Schulen zu erhalten.

Geworben wird für ein gesellschaftliches Bündnis für ein „neues Wachstumsmodell“ als Antwort auf die Finanzkrise. „Der Finanzkapitalismus der letzten zwei Jahrzehnte ist gescheitert“, heißt es in dem Papier. Dieses System habe sich nicht als Motor für neuen Wohlstand erwiesen, sondern sei ein „Hemmschuh“ für sozialen und ökologischen Fortschritt.

Jetzt gehe es nach Einschätzung der Sozialdemokraten darum, das Primat der Politik gegenüber dem Kapital zurückzuerobern. „Gelingt dies nicht, steht die Legitimität demokratischer Politik insgesamt infrage.“ Unverzichtbar sei deshalb die stärkere Regulierung der Finanzmärkte. Dazu gehörten die Einführung einer Transaktionssteuer, höhere Eigenkapitalanforderungen für Unternehmen sowie schärfere Regeln bei den Vergütungen und Boni.

dpa


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