Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine Wiederaufnahme abgelehnt. Darin liege, wie Holtermann zuvor dem NDR sagte, eine unangemessene Verfahrensverzögerung, für die Gröning eine Strafmilderung zustehe.