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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Polizeigewerkschaft fordert 3000 Cyber-Cops

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung mehren sich die Stimmen, die vor Risiken für die Sicherheit in Deutschland warnen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert gar den Einsatz von 3.000 Cyber-Cops.
Das oberste deutsche Gericht hatte die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten am Dienstag für verfassungswidrig erklärt.

Das oberste deutsche Gericht hatte die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten am Dienstag für verfassungswidrig erklärt.

© dpa

Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fürchtet die Polizei um den Erfolg künftiger Ermittlungen. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hält den Einsatz von 3.000 Cyber-Cops für notwendig, um rechtsfreie Räume im Internet zu verhindern. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach von einem Rückschritt bei der Verbrechensbekämpfung. Der Chef der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg sagte: „Wir werden Tausende Straftaten haben, die wir nicht mehr aufklären können.“

Wendt sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Ohne den sechsmonatigen Rückgriff auf Rechner-Adressen kann die Polizei im Internet nur noch etwas ausrichten, wenn ihre Netz-Präsenz massiv ausgebaut wird.“ Das Urteil habe den Ermittlern ein wichtiges Instrument genommen, um Kinderpornografie, organisierte Kriminalität oder Terrorismus zu bekämpfen. „Bund und Länder müssen jetzt aufrüsten, um die Sicherheitslücke zu kompensieren“, erklärte Wendt. Er forderte die Innenministerkonferenz zudem auf, eine „Internet-Agenda 2010“ zu beschließen.

BDK-Chef Klaus Jansen sagte der „Passauer Neuen Presse“, das Urteil sei für die Arbeit der Kriminalpolizei ein schwerer Rückschlag. „Uns wird mit der Nutzung dieser Daten ein zentrales Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen aus der Hand genommen“. Denn es gebe Täter, denen die Polizei ohne die Nutzung von Telekommunikationsdaten nicht auf die Spur kommen könne. Als Beispiele nannte er Beleidigung, Betrug und Stalking übers Internet. „Wenn wir hier nicht mehr über eine Handhabe zur Aufklärung von Straftaten verfügen, ist das ausgesprochen schlecht. Das können wir nicht hinnehmen“, kündigte der BDK-Chef an. Das Justizministerium müsse nun schnell ein Gesetz auf den Weg bringen, „das uns als Kriminalisten wieder handlungsfähig macht“.

Freiberg sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Es wird zunächst die Frage sein, ob laufende Ermittlungen davon betroffen sind. Auf jeden Fall müssen jetzt Daten gelöscht werden.“ Er sei skeptisch, ob die Bundesregierung überhaupt zu einer Neufassung des Gesetzes komme, denn er erwarte eine Blockade durch die FDP, die der Vorratsdatenspeicherung kritisch und ablehnend gegenüberstehe: „Die Union hält ein neues Gesetz für notwendig, und die FDP wird es ablehnen“, sagte Freiberg. „Wir werden dann einen jahrelangen Streit erleben und nichts passiert. Opfer sind dann diejenigen, deren Gesundheit und Leben von Kriminellen bedroht wird.“

Auch aus der Politik kamen warnende Stimmen. Bis der Gesetzgeber eine neue Regelung auf den Weg gebracht habe, könne der rechtlose Zustand Menschenleben kosten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Auch die Polizeigewerkschaften sehen ähnliche Gefahren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält solche Sorgen dagegen für unbegründet.

Das oberste deutsche Gericht hatte die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten am Dienstag für verfassungswidrig erklärt. Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Datenspeicherung in engen Grenzen zügig doch noch durchsetzen will, tritt die Bundesjustizministerin auf die Bremse. Nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft das Urteil neue Probleme für die Sicherheitspolitik auf.

Dagegen betonte Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstagabend in den ARD-„Tagesthemen“, auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. „Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern.“

Bayerns Innenminister Herrmann kritisierte die Linie des Bundesverfassungsgerichts. Es sei richtig, wenn die Richter einem Überwachungsstaat vorbeugen wollten, sagte er der „Financial Times Deutschland“ (Mittwoch). „Aber die Sicherheitsaspekte und die Schutzfunktion des Staates für die Bürger kommen in der jüngsten Spruchpraxis doch etwas zu kurz.“

dpa/apd


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