Firmen in Not können ab Anfang Januar 2010 für maximal 18 Monate Kurzarbeit beantragen. Die bisherige Regelung, die zum Jahresende ausläuft, sieht eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vor.
Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2010 für zwölf Monate. Das maximal 18 Monate gezahlte Kurzarbeitergeld erhalten also alle Firmen und deren Beschäftigte, die es im kommenden Jahr beantragen. Auch wenn die Bezugsdauer gegenüber der derzeitigen Frist von 24 Monaten um halbes Jahr verkürzt wurde, ist dies immer noch mehr, als für normale Zeiten außerhalb der Krise vorgesehen ist. Denn das Gesetz sieht eine Bezugsdauer von lediglich sechs Monaten vor. Die 18-monatige Ausnahmeregelung ist in einer Verordnung festgehalten, die das Bundeskabinett am Mittwoch billigte. Der Bundestag muss sich damit nicht mehr befassen.
Welche Kosten mit der weiteren Kurzarbeit auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) zukommen, ist noch offen. Für 2010 hat die BA in ihrem Haushalt bereits mehr als drei Milliarden Euro für Kurzarbeit eingeplant. In diesem Jahr gab sie nach eigenen Angaben 4,7 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Nach Hochrechnungen der BA wurde Mitte November in mehr als 60.000 Unternehmen Kurzarbeitergeld für rund 1,1 Millionen Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitsmarktforscher Joachim Möller geht davon aus, dass durch Kurzarbeit bis zu 400.000 Beschäftigte ihre Arbeit behalten konnten.
Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn ein Unternehmen wegen eines Konjunktureinbruchs oder eines anderen unabwendbaren Ereignisses vorübergehend die Arbeitszeit verringert. Den Arbeitnehmern werden dabei 60 Prozent der Einkommensdifferenz aus Mitteln der BA ausgeglichen. Hat der Betroffene Kinder zu versorgen, steigt der Wert auf 67 Prozent. Ziel ist, dass Unternehmen einen Teil der Lohnkosten einsparen und so Phasen mit schlechter Auftragslage überbrücken können, ohne Mitarbeiter zu entlassen. Die BA muss zwar das Kurzarbeitergeld zahlen, muss im Gegenzug aber weniger Arbeitslosengeld zahlen.
Trotz der am Mittwoch beschlossenen Verlängerung droht Firmen mit Kurzarbeit ab dem Jahr 2011 eine Einschränkung. Ende kommenden Jahres läuft nämlich eine Sonderregelung aus, derzufolge die BA auch die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld ganz oder teilweise übernimmt. Bleibt es bei der gesetzlich beschlossenen Befristung dieser Sonderregelung, müssen die Betriebe ab dem 1. Januar 2011 die Sozialbeiträge selbst zahlen, wie es auch im Normalfall gilt.
Wenn ein Arbeitnehmer nach dem Kurzarbeitergeld-Bezug doch noch entlassen wird, erleidet er keine Nachteile beim Arbeitslosengeld. Dieses wird dann auf Grundlage des normalen Einkommens berechnet, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erhalten hätte. Allerdings müssen Arbeitnehmer mit Steuernachforderungen rechnen, da Kurzarbeitergeld zwar selbst steuerfrei gezahlt wird, später aber auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für die übrigen Einkünfte, also zum Beispiel für die Lohnzahlungen vor oder nach der Kurzarbeitsphase.