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Verbraucherschutz

Bundesrat stärkt Rechte für Bahnfahrer und Telefonkunden

Die Verbraucher werden künftig besser vor Nachteilen, die andere zu verantworten haben, geschützt. Der Bundesrat gab am Freitag endgültig grünes Licht für höhere Entschädigungen bei Zugverspätungen.
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Für Bahnfahrer gibt es künftig höhere Entschädigungen bei Zugverspätungen.

© Volker Hartmann/ddp

Ab Sommer müssen Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, wenn ein Zug eine Stunde Verspätung hat. Bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Auch Telefonkunden haben künftig mehr Rechte, wenn sie telefonisch zu Käufen veranlasst werden. Neben dem Verbot unlauterer Telefonwerbung haben Telefonkunden demnächst ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge.

Mit einem weiteren Gesetz werden Girokonten von verschuldeten Bürgern vor der Pfändung geschützt. Künftig sollen 985,15 Euro auf dem „Pfändungsschutzkonto“ vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sein. Der Schuldner muss die entsprechende Umwandlung seines Girokontos bei seiner Bank beantragen.

Nach langen Beratungen ist jetzt auch der Schutz des Erbgutes des Menschen per Gesetz geregelt. Mit der Verabschiedung des Gendiagnostikgesetzes durch die Länderkammer sind genetische Untersuchungen vor der Geburt strikt auf rein medizinische Zwecke beschränkt. Unter anderem sind Untersuchungen zur Bestimmung des Geschlechts verboten. Vaterschaftstestes bedürfen der Zustimmung des Partners. Arbeitgeber dürfen keine Gentests verlangen.

Zunächst keine Zustimmung gab der Bundesrat den geplanten einheitlichen Regelungen im Naturschutz- und Wasserrecht. Nachdem ein einheitliches Umweltgesetzbuch an Bayern gescheitert war, verlangt die Länderkammer jetzt eine Fülle von Änderungen an den vorgelegten Einzelgesetzen.

Noch lange nicht das letzte Wort gesprochen ist auch über das von der Regierung vorgelegte Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsformationen vor allem in Norddeutschland. Die norddeutschen Länder verlangen die Einführung einer Speicherabgabe in Höhe von 20 Prozent der Kosten für eine Tonne CO2 im Emissionshandel. Die Speicher stünden schließlich nicht mehr für eine andere Nutzung zur Verfügung. Die Forderung fand im ersten Durchgang des Gesetzes keine Mehrheit. Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern appellierte an die anderen Länder, der Speicherabgabe im weiteren parlamentarischen Verfahren doch noch zuzustimmen.

Bayern forderte in einem Entschließungsantrag die „schnellstmögliche“ Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe und wurde vom Saarland unterstützt. Die SPD-geführten Länder und die Bundesregierung lehnten den Plan wegen der damit verbundenen Steuerausfälle von 4,5 Milliarden Euro ab.

[Bernd Knebel]

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