CDU-Sprecher Heiko Senebald wies am Mittwoch darauf hin, dass auf der Landesvertreterversammlung der CDU am 14. März jeder Bewerber um einen Listenplatz zur Landtagswahl „zumindest schriftlich“ erklären muss, ob er antritt und die Wahl annimmt. Dies schreibe die Satzung der Partei vor.
Althaus war auf dem Parteitag Mitte November in Heiligenstadt per Akklamation zum Spitzenkandidaten gekürt worden und ist damit Bewerber um den ersten Listenplatz. CDU-Landesgeschäftsführer Andreas Minschke spielte am Mittwoch den Termin Mitte März herunter und sprach von einem innerparteilichen, „unromantischen Verfahren“. Althaus müsse lediglich die Akklamation bestätigen. Das sei reine Routine, Althaus werde „ohne Zweifel“ eine Zusage erteilen.
Minschke und Senebald verwiesen auch darauf, dass sich Althaus danach immer noch umentscheiden könne. Laut Landeswahleiter muss die Parteiliste erst zum 25. Juni eingereicht werden, 66 Tage vor der Landtagswahl am 30. August. Einer Sprecherin des Landeswahlleiters zufolge ist die Absage eines Bewerbers dann noch bis zum 3. Juli möglich. In diesem Fall kann die Partei selbst aber keine Änderungen mehr vornehmen. Es rücke automatisch der nächste Bewerber nach.