„Wenn das Gericht weiterhin von einem dringenden Tatverdacht ausgeht, gibt es jetzt gar keine andere Möglichkeit, als das Hauptverfahren zu eröffnen“, sagte der Anwalt Thomas Franz der Zeitung „Sonntag Aktuell“. Franz vertritt die Frau, die Kachelmann beschuldigt. Die Nachrichtenmagazine „Spiegel“ und „Focus“ gaben den September als möglichen Termin für die Hauptverhandlung an - ohne konkrete Quellen zu nennen.
Der Anwalt vertritt die 37-jährige ehemalige Lebensgefährtin von Kachelmann. Der bestreitet die Tat und sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock hatte Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über diesen Antrag entscheiden.
Gegen einen Haftbefehl kann sich ein Beschuldigter auf zwei unterschiedliche Arten wehren: Mit der Haftbeschwerde oder dem Antrag auf Haftprüfung. Im Fall Kachelmann hatten die Verteidiger zunächst eine Haftprüfung beantragt, den Antrag aber zurückgenommen und stattdessen Haftbeschwerde eingelegt.
Laut Strafprozessordnung darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
Die Frist im Fall Kachelmann (51) läuft am 20. September aus, wie Franz bestätigte. Dauert die Untersuchungshaft länger als sechs Monate, muss auf jeden Fall eine besondere Haftprüfung durch das OLG erfolgen.
Noch nicht entschieden hat das Landgericht Mannheim, ob es die Anklage gegen den Wettermoderator zulässt. Der 51-jährige Schweizer soll seine frühere Freundin vergewaltigt haben. Er hat die Vorwürfe seit seiner Festnahme Ende März stets zurückgewiesen. dpa