Demnach erhöht sich die Grundentschädigung von bislang 6682,88 Euro um 1,9 Prozent auf nunmehr 6809,85 Euro. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Niedersachsen. Das niedersächsische Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Grundentschädigung jeweils an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird.
dpa