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Live-Berichte

Verfassungsrichter will Gerichte fürs Fernsehen öffnen

Live-Berichte aus echten Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland bislang tabu. Andreas Voßkuhle, oberster der obersten Richter in Karlsruhe, will die Bildschirme der Nation aber nicht dem Showbusiness amerikanischer Machart überlassen.
Der Prozess gegen O. J. Simpson wurde live im US-Fernsehen gezeigt, in Deutschland gibt es bislang nur fiktive Shows wie „Richterin Barbara Salesch“ (Bild).

Der Prozess gegen O. J. Simpson wurde live im US-Fernsehen gezeigt, in Deutschland gibt es bislang nur fiktive Shows wie „Richterin Barbara Salesch“ (Bild).

© dpa (Archiv)

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich für eine Öffnung der Gerichte für Fernsehsender ausgesprochen und ist damit auf Kritik gestoßen. „Wenn man nicht möchte, dass die Darstellung von Geschworenenprozessen in amerikanischen Anwaltsserien und Gerichtsshows à la Barbara Salesch das Bild der Bürger von der deutschen Justiz prägen, dann muss man die Möglichkeit eröffnen, bei realen Prozessen „mit dabei“ zu sein“, sagte Voßkuhle am Donnerstag in Karlsruhe.

Anlass war der Abschied des langjährigen ARD-Justizreporters und Grimme-Preisträgers Karl-Dieter Möller. Der scheidende Journalist und etliche Juristen im Saal reagierten mit Kopfschütteln. Strafprozesse müssten auf jeden Fall tabu bleiben, lautete der Tenor der Kritiker.

Der Macht der Bilder von fiktiven Prozessen könne die Justiz mittelfristig nur entgegentreten „mit der Macht der Bilder echter Verfahren vor deutschen Gerichten“, argumentierte Voßkuhle. Dabei müssten selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt und die Arbeitsfähigkeit des Gerichts gewährleistet bleiben. „Viele Spannungslagen ließen sich aber mit entsprechenden Schutzvorschriften und den Mitteln der Technik auflösen.“

Auch für das eigene Gericht hält der Präsident mehr Transparenz für möglich. Seit 1998 dürfen die Fernsehsender Urteilsverkündungen übertragen und bei Verhandlungen den Einzug der Richter filmen. „Ich wäre nicht abgeneigt, darüber nachzudenken, öffentliche Verhandlungen im Grundsatz ganz für entsprechende Aufnahmen freizugeben.“

SPD-Rechtspolitiker Sebastian Edathy sprach in der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag) von einem „Schnellschuss“. „Für Strafprozesse halte ich das für absolut ausgeschlossen. Intime Belange von Personen dürfen keinem Millionenpublikum zur Verfügung gestellt werden.“ In der Debatte müsse genau „zwischen Transparenz und Voyeurismus unterschieden werden“.

Skeptisch äußerte sich auch CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis. Im Verfassungsgericht seien Kameras vorstellbar, jedoch nicht bei anderen Verfahren, sagte er dem „Kölner Stadtanzeiger“ (Freitag). Durch die Fernsehöffentlichkeit könnten die Prozessbeteiligten „befangen werden und die Unmittelbarkeit des Verhältnisses von Gericht, Klägern, Angeklagten und Verteidigern verloren gehen“.

dpa


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