Navigation:
AboPlus Online-ServiceCenter

Verfassungsgericht

Nicht jeder Umgang mit Späh-Software strafbar

Nicht jeder Umgang mit Späh-Software ist strafbar. Ziel muss ein rechtswidriger Angriff auf fremde Daten sein, wie das Bundesverfassungsgericht mit einem am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Urteil klarstellte.
Lesezeichen setzen:


trojaner.jpg

Nicht jeder Umgang mit Späh-Software ist strafbar. Ziel muss ein rechtswidriger Angriff auf fremde Daten sein.

© Michael Kappeler/ddp

Es wies daher drei Verfassungsbeschwerden gegen eine neue Vorschrift zur Bekämpfung der Computerkriminalität als unzulässig ab. (Az: 2 BvR 2233/07)

Schon bisher war es strafbar, fremde Computer auszuspähen oder Daten bei der Übermittlung von Computer zu Computer abzufangen. Nach der im August 2007 in Kraft getretenen neuen Vorschrift ist es ebenfalls strafbar, Computerprogramme herzustellen, zu verbreiten oder sich zu verschaffen, um fremde Daten auszuspähen oder abzufangen. Dies geht auf einen Beschluss des Europarats vom November 2001 zurück.

Die drei Beschwerdeführer hatten Sorge, sie machten sich nun mit ihrer normalen Arbeit strafbar. Darunter war der Mitarbeiter eines Unternehmens, das Dienstleistungen im Bereich der Computersicherheit anbietet. Zur Überprüfung der Sicherheit von Kunden-Computern werden „Angriffe“ simuliert. Dabei setzt das Unternehmen so genannte Dual-Use-Software ein, die eigentlich zur Wartung und Systemanalyse gedacht ist, aber auch für illegale Angriffe genutzt werden kann, aber auch Software, die speziell für solche illegale Angriffe entwickelt wurde.

Wie nun das Bundesverfassungsgericht klarstellte, verlangt die Strafvorschrift in verfassungskonformer Auslegung ein „unbefugtes Handeln“ mit dem Vorsatz, eine Straftat zu begehen. Beides treffe hier nicht zu: Das Unternehmen arbeite im Auftrag und somit im Einverständnis mit seinen Kunden, um diese gerade vor rechtswidrigen Angriffen zu schützen.

afp


Nächster Artikel
Nächster Artikel
Vorheriger Artikel
Voriger Artikel

TV-Programm

Buntes Fernsehprogramm

Wer nicht zappen will

Filme, Serien, Sport - unser Fernsehprogramm bietet 40 Sender und viele praktische Suchfunktionen. mehr


 

Frage des Tages

Wo

Wo wären Sie jetzt lieber?

Anzeige

Probeabo

Probeabo

Lernen Sie die Neue Presse kennen

Wir laden Sie ein, die NP kennen zu lernen – stellen Sie uns zwei Wochen auf die Probe! Sie erhalten täglich die Neuen Presse mit allen wichtigen Informationen aus Hannovers City, Deutschland und der Welt - kostenlos und unverbindlich. mehr


 

Anzeige