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WLAN-Scan

Google und Datenschützer streiten weiter

Nach der Panne um die Speicherung von WLAN-Daten gibt sich der Internetkonzern Google kooperationsbereit.
Google hatte zugegeben, seit dem Jahr 2007 private Daten aus offenen Funknetzen miterfasst und gespeichert zu haben.

Google hatte zugegeben, seit dem Jahr 2007 private Daten aus offenen Funknetzen miterfasst und gespeichert zu haben.

© afp

Man werde dem zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar ein Street-View-Auto zur Verfügung stellen, teilte Google Deutschland am Donnerstag mit. Die Herausgabe einer Festplatte mit den Nutzdaten verweigerte das Unternehmen zunächst jedoch unter Verweis auf offene „rechtliche Fragen“. Die Aufsichtsbehörde sieht aus diesem Grund ihre Forderungen nur zum Teil erfüllt.

Erst müsse gesichert sein, dass Google mit der Daten-Weitergabe an die Behörde nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße, sagte eine Sprecherin. Dies lasse man derzeit von externen Anwälten prüfen. Das Unternehmen bezieht sich auf das Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Weitergabe derartiger Nachrichten unter Strafe stellt.

Caspar sieht darin keine Hürde: „Als Aufsichtsbehörde sind wir qua Gesetz bemächtigt, Telekommunikationsdaten zu überprüfen“, sagte er. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe ihm bestätigt, dass sie eine Übergabe nicht als strafbares Verhalten bewerten würde. Daher gebe es keine Gründe, der Datenschutzbehörde die Daten weiter vorzuenthalten.

Unabhängig von dieser Frage äußerte Caspar datenschutzrechtliche „Zweifel“. Google behaupte, die WLAN-Daten zur Lokalisierung von Handys nutzen zu wollen. Dafür sei aber nur die sogenannte MAC- Adresse notwendig. Das Unternehmen habe jedoch darüber hinaus auch andere Informationen erhoben, etwa den frei wählbaren Namen des Funknetzes (SSID) und die Verschlüsselungsmethode.

Caspar hatte von Google die Herausgabe der unerlaubt erhobenen Daten verlangt, um sich selbst ein Bild über das Ausmaß des Verstoßes zu machen. Bei Verweigerung der Auskunft kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Falls Firmen „vorsätzlich oder fahrlässig“ unbefugt personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, droht ihnen laut Bundesdatenschutzgesetz sogar eine Buße in Höhe von 300.000 Euro.

Google hatte zugegeben, seit dem Jahr 2007 private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) miterfasst und gespeichert zu haben. Das Unternehmen sammelte diese bei Kamerafahrten für den in Deutschland umstrittenen Dienst Street View, für den es in zahlreichen Ländern ganze Straßenzüge fotografiert. Bei Bekanntwerden der Panne stellte Google zunächst sämtliche Fahrten ein. Nach einer Strafanzeige hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. 

dpa


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