Jörg Kachelmann mit seinem Anwalt Reinhard Birkenstock vor der JVA Mannheim.
Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete am Donnerstag die Haftentlassung an, weil „kein dringender Tatverdacht“ bestehe, dass Kachelmann seine Ex-Freundin Anfang Februar vergewaltigt habe. Der 52-jährige Schweizer verließ kurz darauf das Gefängnis in Mannheim.
Der Wetterexperte, der Mitte März nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen im kanadischen Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden war, muss sich gleichwohl ab dem 6. September vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Bei einer Verurteilung droht Kachelmann eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren. Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) nun allerdings geschwächt.
Wenige Stunden nach der OLG-Anordnung schritt Kachelmann am frühen Nachmittag durch die Gefängnistür in Mannheim. Der in ein langärmeliges weißes T-Shirt gekleidete Moderator umarmte zum Abschied einen Justizvollzugsbeamten. Er wirkte entspannt und lächelte flüchtig, gab aber keine Erklärung ab. Begleitet wurde Kachelmann von seinem Anwalt Reinhard Birkenstock, der die OLG-Entscheidung mit den Worten begrüßte, nun sei „die Rechtstaatlichkeit zurückgekehrt“. Kachelmann und sein Anwalt fuhren dann im Auto davon. Der Moderator bleibt auch während seines Prozesses auf freiem Fuß.
Kachelmanns langjährige Geliebte hatte den Wetterexperten angezeigt, weil er sie angeblich nach einem Beziehungsstreit vergewaltigt und ihr dabei ein Messer an den Hals gehalten haben soll. Medizinische und aussagepsychologische Gutachten stützen diese Version laut OLG aber nicht eindeutig. In dem Fall stehe vielmehr „Aussage gegen Aussage“. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Frau die Verletzungen selbst beigebracht habe. Zudem habe Kachelmanns Ex-Freundin in einigen Punkten zur Vor- und Randgeschichte der angeblichen Vergewaltigung gelogen. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass sie aus „Bestrafungs- oder Falschbelastungsmotiven“ gehandelt habe.
Das Landgericht Mannheim hatte dagegen in einer früheren Entscheidung die Entlassung Kachelmanns aus der U-Haft noch abgelehnt, weil es die Aussagen seiner Ex-Freundin für glaubhaft hielt. Dies gelte auch mit Blick auf die rechtsmedizinischen Untersuchungen und dem aussagepsychologischen Gutachten. Dagegen wirkten Kachelmanns Angaben „unter anderem im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel“.
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock erklärte, mit dem Beschluss habe das OLG „einem Justizskandal Grenzen gesetzt“. Dem Gericht „verdanken wir die Auferstehung der Unschuldsvermutung und die Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit“. Mit Kachelmann werde jetzt weiter konzentriert die Hauptverhandlung vorbereitet, „der wir zuversichtlich entgegensehen“. Ein ARD-Sprecher sagte dem Berliner Blatt „B.Z.“, Kachelmann werde zunächst weiterhin nicht bei der ARD auftreten: „Wir warten das Ende des Verfahrens ab. Bis dahin ist nicht vorgesehen, dass Herr Kachelmann für uns moderiert.“ afp