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Justiz

Hartz-IV-Betrug: Geldstrafe für "Mallorca-Karin"

Eine als „Mallorca-Karin“ bekanntgewordene Hartz-IV-Empfängerin ist wegen Betrugs zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
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Die aus dem hessischen Mühlheim stammende Frau (56) besaß zwei Eigentumswohnungen auf Mallorca, hatte dies aber in ihrem Hartz-IV-Antrag verschwiegen. So erschwindelte sie rund 10 000 Euro an öffentlichen Geldern. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Offenbach sei am Donnerstag erlassen worden, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Verhandlung fand ohne die 56-Jährige statt. Sie kann Einspruch gegen die Strafe einlegen. Bleibt der aus, gilt die Frau als vorbestraft. Nach Gerichtsangaben will der Kreis Offenbach auch die von „Mallorca-Karin“ zu Unrecht kassierten 10 000 Euro eintreiben.

Die Behörden waren der Frau mit Hilfe von Sonderermittlern auf die Spur gekommen. Die Ermittler selbst wurden bundesweit bekannt, weil ein privater Fernsehsender ihre Arbeit in einer Serie dokumentierte. dpa


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  • Mallorca-Karin Susi – 12.03.10
    Was ist das denn für eine Strafe?
    Angebracht wären zusätzlich 3 Jahre Zwangsmitgliedschaft auf Bewährung in der FDP.
    Wenn das schief geht, ab in den Gulag mit anschliessender Sicherungsverwahrung und Westerwelle als Aufsicht.

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