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Justiz

Drei Jahre Haft für Essener Starchirurgen

Der Essener Starchirurg Christoph Broelsch ist vom Landgericht der Ruhrgebietsstadt wegen Bestechlichkeit, Nötigung, Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
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Verurteilt: Starchirurg Christoph Broelsch

© dpa

Die Staatanwaltschaft hatte für den früheren Chefarzt des Essener Uni-Klinikums sogar vier Jahre Gefängnis gefordert, weil er von todkranken Krebspatienten für die Behandlung hohe Geldspenden forderte.

Das Gericht sah es nach der umfangreichen Beweisaufnahme in seinem am Freitag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass sich Transplantationsexperte in 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig machte, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Betrug. Außerdem verurteilte das Gericht den Mediziner wegen Betruges in acht Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Broelsch eine vierjährige Haftstrafe und drei Jahre Berufsverbot gefordert, sein Verteidiger dagegen auf Freispruch plädiert. Broelsch selbst wies die Vorwürfe noch in seinem Schlusswort entschieden zurück.

Staatsanwalt Hans-Joachim Koch hatte in seinem Schlussplädoyer erklärt, Broelsch sei für viele Patienten der letzte Strohhalm gewesen. Das habe er schamlos ausgenutzt. Die Patienten hätten sich das Leben bei ihm erkaufen und als Gegenleistung für eine zeitnahe und von ihm durchgeführte Operation eine „Geldspende“ leisten müssen. Der Mediziner habe eigensüchtig und aus bloßer Geldgier gehandelt, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. apn


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