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Ski-Drama

Althaus droht juristisches Nachspiel

Dem Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) drohen nach seinem Skiunfall in Österreich juristische Konsequenzen.

Unfallstelle: Ein Holzkreuz erinnert an den schrecklichen Unfall

Nach Medienberichten will der Ehemann der bei dem Unfall am Neujahrstag in der Steiermark ums Leben gekommenen Frau Schadensersatz fordern. Außerdem wird sich der 50-jährige Althaus voraussichtlich vor einem österreichischen Gericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten müssen.

Der Salzburger Anwalt der Hinterbliebenen, Alexander Rehrl, geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben wird. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Unfallgeschehen. Sachverständige und die Anwälte beider Parteien hätten den Unfallort mittlerweile begutachtet.

Althaus sei entgegen der Fahrtrichtung mit etwa 40 Stundenkilometern nach links abgebogen und die Piste ein Stück hochgefahren. Die Frau sei langsamer unterwegs gewesen. Beide Skifahrer prallten dann nach bisherigem Stand der Ermittlungen fast frontal aufeinander und wurden einige Meter durch die Luft geschleudert.

Der Liezener Anwalt Walter Kreissl, der Althaus vertritt, räumte ein, dass der Ministerpräsident „nach Lage der Dinge ein Stück bergauf“ gefahren sei. Doch habe sich Althaus weder „rücksichtslos, ungewöhnlich noch auffällig“ verhalten. Experten hingegen behaupteten, dass der Politiker nach den von Gerichten allgemein anerkannten Skiregeln besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen, als er in die Piste einbog.

Nach Angaben des Staatsanwalts Walter Plöbst muss ein tödlicher Unfall nach österreichischem Recht vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

Die Nachrichtenmagazine „Spiegel“ und „Focus“ berichteten, dass Althaus mit einer Schadenersatzforderung rechnen müsse. Das habe der Anwalt des Ehemannes der getöteten 41 Jahre alten Frau ankündigt. Zur Höhe der Forderung äußerte er sich nicht. „Ein Leben ist nicht bezahlbar“, sagte der Anwalt. Er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung.

Der schwer verletzte Althaus wird unterdessen weiter im Jenaer Universitätsklinikum behandelt. Ein Hubschrauber hatte ihn am Freitag vom Krankenhaus Schwarzach im Pongau in die Heimat gebracht. Das Klinikum Jena wollte am Montag weitere Details zum Gesundheitszustand mitteilen.


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