Hildesheim. Der damalige kenianische Regierungsangestellte schilderte am Mittwoch vor dem Hildesheimer Landgericht, der Prinz habe im Januar 2000 das Opfer Josef Brunlehner an einem Strand in Kenia mit mehreren Fausthieben getroffen und dann auch noch auf den gestürzten Mann eingeschlagen.
Der Zeuge bestätigte auch die Aussage von Brunlehner, mehrere Begleiter des Prinzen seien dem Angreifer dann in den Arm gefallen und hätten ihn gestoppt. Brunlehner sei erheblich verletzt worden, habe danach sogar Blut gespuckt. Der Zeuge sprach im Prozess von dem Angreifer als „der weiße Mann“. Dessen Identität habe er erst Tage später erfahren. Er sei am Tatabend am Strand gewesen, um dort im Beisein und im Auftrag von Brunlehner den Lärmpegel zu messen.
Am Dienstag hatte ein früherer Angestellter des Hoteliers Brunlehner vor dem Landgericht ausgesagt, dieser sei nur „ordentlich lädiert“ gewesen und habe schwere Verletzungen später vorgespielt. Der frühere Angestellte hatte sich zur Tatzeit nicht am Strand aufgehalten.
Wegen des Vorfalls im Januar 2000 in Kenia wurde Ernst August von Hannover im Jahr 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro entsprechend 178 Tagessätzen zu 2500 Euro verurteilt. Er galt damit als vorbestraft. Sein Anwalt erzwang im November 2008 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Zum Prozessauftakt am 15. Juni nahm der Prinz dann erstmalig selbst an einer Verhandlung teil, räumte dabei über seinen Anwalt aber lediglich „zwei symbolische Ohrfeigen“ ein.
Voraussichtlich am Donnerstag wird das Gericht entscheiden, ob die Ehefrau des Prinzen, die monegassische Prinzessin Caroline von Hannover, wie geplant am 23. Juli als Zeugin gehört wird.
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