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Gericht

Prozess gegen Krebsärztin in Hannover: Kritik an Gutachter

Gutachterstreit im Prozess gegen die Krebsärztin Mechthild Bach setzt sich fort.

Hannover. Im Prozess gegen die Krebsärztin Mechthild Bach wegen 13-fachen Totschlags hält die Verteidigung einen medizinischen Sachverständigen für befangen.

Das Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Mediziners beinhalte eine Vielzahl von Fehlern und Ungenauigkeiten, sagte der Verteidiger der 60 Jahre alten Internistin vor dem Landgericht Hannover, Matthias Waldraff, am Montag. Auch habe der Gutachter entlastende Aussagen der Angehörigen der Patienten weggelassen. „In der Gesamtheit entsteht ein gänzlich falsches Bild. Hier wird ein bestimmtes Ziel verfolgt“, kritisierte Waldraff.

Die Angeklagte soll die 52 bis 96 Jahre alten, schwer kranken Patienten in einer Klinik in Langenhagen (Region Hannover) zwischen 2001 und 2003 mit hoch dosiertem Morphium und Valium getötet haben. Insgesamt 87 Fälle ließ die Staatsanwaltschaft überprüfen, Krankenakten wurden ausgewertet und auch Leichen ehemaliger Patienten exhumiert und untersucht. Im Wesentlichen stützt sich die Anklage auf das Gutachten des Bochumer Mediziners Prof. Michael Zenz, der am Montag keine Stellungnahme zu dem Befangenheitsantrag abgeben wollte. Die Verteidigung hatte eine zweite Expertise des Frankfurter Schmerzmediziners Prof. Rafael Dudziak angefordert. Dieser betonte am Montag, dass die Patienten nicht an der Medikamentengabe, sondern an den schweren Erkrankungen gestorben waren. Zudem habe Zenz die Dosierung der Schmerzmittel falsch berechnet.

Damit setzt sich die Gutachterfehde auch in diesem Verfahren fort. Bereits im ersten Prozess lieferten sich die Experten einen erbitterten Streit darüber, ob die Kranken durch die Schmerzmittel starben oder durch ihre Ursprungsleiden. Viele hatten Krebs im Endstadium. Bei anderen Kranken soll für Angehörige nicht klar erkennbar gewesen sein, dass sie möglicherweise bald sterben würden. Der erste Prozess gegen die 60-Jährige war ohne Urteil geplatzt, weil ein Richter erkrankte. Bereits mehrfach hatte die Verteidigung erfolglos die Absetzung des Gutachters Zenz beantragt, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im ersten Prozess. Wann das Gericht über den jetzigen Antrag entscheidet, ist noch unklar.


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