Ab Montag wird verhandelt: Prinz Ernst August von Hannover.
Der als unbeherrscht geltende Adlige hat die Wiederaufnahme jenes Prozesses erreicht, in dem er 2004 vor dem Landgericht Hannover wegen Körperverletzung zu 445 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden war. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Ernst August den Hotel- und Diskothekenbetreiber Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia brutal zusammengeschlagen hatte. Der Prinz selber hatte lediglich das Austeilen von zwei Ohrfeigen eingeräumt.
Nun sollen neue Zeugenaussagen belegen, dass das Opfer die schweren Verletzungen seinerzeit nur vorgetäuscht hat. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ sagen zwei kenianische Ärzte, dass zum Beispiel die künstliche Beatmung Brunlehners nicht echt gewesen sei. Sie sei inszeniert gewesen, um den Fall fürs Fernsehen dramatischer erscheinen zu lassen. Tatsächlich soll der Schlauch einer verwendeten Atemmaske nirgendwo angeschlossen gewesen, sondern unter der Matratze des Krankenbettes versteckt worden sein.
Zwei weitere Zeugen wollen beobachtet haben, dass sich Brunlehner unmittelbar nach dem Unfall ganz normal bewegt habe. So sei er nach dem Angriff auf der Urlaubsinsel Lamu mit seinem Boot noch selbst zu seinem Hotel gefahren. Brunlehner soll erst am nächsten Tag ein Krankenhaus in Mombasa aufgesucht haben. Ein Arzt, der ihn auf dem Flug nach Mombasa begleitet hatte, berichtet im Spiegel von der Untersuchung: „Blutdruck, Puls, Temperatur, alles normal.“ Es habe auch keine Ohnmacht und kein künstliches Koma gegeben.
Brunlehner hatte behauptet, schwere Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten zu haben. Fernsehbilder sollen damals belegt haben, dass der Hotelier nach seiner Ankunft im Krankenhaus ins künstliche Koma versetzt worden sei, weil er die starken Schmerzen nicht mehr ertrug. „Der Spiegel“ schildert jedoch, dass Brunlehner mit einem angewinkelten und aufgestellten Bein im Krankenbett gelegen habe, was für einen Patienten im Koma eine schier außergewöhnliche Leistung hätte sein müssen.
Mit Details wie diesen und weiteren Feinheiten des neun Jahre zurückliegenden Vorfalls dürften sich am Montag die Richter des Hildesheimer Landgerichts kritisch beschäftigen. Die Zeichen für Prinz Ernst August scheinen gut zu stehen, zumindest besser als bei dem Prozess im Jahr 2004.
Damals hatte eine Erklärung für Aufsehen gesorgt, die Ernst Augusts damaliger Verteidiger ohne die Einwilligung seines Mandanten unterschrieben hatte. Darin hatte der Rechtsanwalt Jochen Heidemeier im Namen des Prinzen eingeräumt, dieser habe „erheblich getrunken“ und es sei nicht auszuschließen, dass einer seiner Begleiter ihm vor dem Vorfall „einen Gegenstand in die Hand gedrückt hatte“. Brunlehner hatte behauptet, von Ernst August mit einem Schlagring verprügelt worden zu sein.
Die Aussagen des Prinzen und seiner Ehefrau, Prinzessin Caroline von Monaco, stehen dieser Behauptung allerdings entgegen. Möglich ist nun, dass das Gericht zu einer neuen Auffassung der mutmaßlichen „Prügel-Attacke“ vor neun Jahren kommt und ein milderes Urteil gegen den Prinzen fällt. Der Verteidiger Ernst Augusts, Hans Wolfgang Euler, ist sich sicher, die Justiz sei damals einem „Schauspiel“ Brunlehners aufgesessen. Der Prinz, der am Montag persönlich nach Hildesheim kommen wolle, sei deshalb zuversichtlich, jetzt beweisen zu können, dass er „von Anfang an“ die Wahrheit gesagt habe. ddp
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