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Verwaltungsgericht

Nazi-Demo in Hannover bleibt verboten

Die von Rechtsextremisten geplante Demonstration am 1. Mai in Hannover wird voraussichtlich nicht stattfinden.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer Entscheidung von Freitag den geplanten Aufmarsch von rund 2000 erwarteten Neonazis aus ganz Deutschland verboten, wie das Gericht mitteilte. Durch die Aktion drohe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die das Verbot rechtfertige. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Gewerkschaft der Polizei sowie die Polizei Hannover begrüßten diese Entscheidung.

Die Polizeidirektion Hannover hatte bereits im März die von einem führenden Mitglied der „Celler Kameradschaft 73“ angemeldete Demonstration durch die Innenstadt von Hannover untersagt, da am 1. Mai auch die traditionelle Maikundgebung des DGB mit rund 20 000 erwarteten Teilnehmern stattfindet und somit die öffentliche Sicherheit bedroht wäre. Der Antragsteller vonseiten der Rechtsextremisten hatte daraufhin Klage eingelegt.

In seiner Begründung ließ das Gericht offen, ob bereits das Versammlungsmotto „Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur - nationaler Sozialismus jetzt!!!“ eine Gefährdung der Öffentlichkeit darstellt. Nicht nur aufgrund der angemeldeten Teilnehmerzahl von rund 1000 Demonstranten, sondern auch weil sich „Autonome Nationalisten“ unter den Teilnehmern befänden, seien gewaltsame Auseinandersetzungen wahrscheinlich, hieß es. Zudem könnten Vorfälle bei der Demonstration wie etwa am 1. Mai 2008 in Hamburg für eine Prognose für diese Veranstaltung herangezogen werden.

Hannovers Polizeipräsident, Uwe Binias, sagte, er freue sich, dass das Gericht das von der Polizei verhängte Verbot bestätigt habe. Nach dem aktuellen Beschluss erwarte er jedoch auch, dass das Verbot gegebenenfalls auch in der nächsten gerichtlichen Instanz Bestand haben werde.

Zufrieden über die Entscheidung des Gerichts zeigte sich auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP), Bernhard Witthaut. „Es wäre für mich unerträglich, wenn an dem traditionellen Tag der Arbeit Rechtsradikale in Hannover aufmarschieren“, sagte Witthaut. Das Gewaltpotenzial, das hinter dem Aufzug stehe, sei sowohl von der Polizei als auch dem Gericht „richtig“ erkannt worden.

Sebastian Wertmüller vom DGB Niedersachsen/Bremen sagte, es sei „gut und richtig“, dass den gewalttätigen Gegnern der Demokratie nicht auch noch das Demonstrationsrecht zugestanden werde. Faschismus sei nach wie vor keine Meinung, sondern ein Verbrechen, fügte er hinzu. Zugleich kündigte Wertmüller an, dass der DGB in seiner Mobilisierung der Öffentlichkeit gegen den Naziaufmarsch festhalten werde. ddp


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  • Hoffentlich... Klaus – 19.04.09
    ...bleibt das Verbot der Nazi-Demo auch in den nächsten Instanzen bestehen. Es wäre unerträglich für mich, diese braune Horde unter Polizeischutz (der von unseren Steuergeldern finanziert wird) durch Hannovers Straßen laufen zu sehen.

    BUNT statt BRAUN!
  • Bunt statt Braun Thomas Hermann – 17.04.09
    Glückwunsch! Das VG Hannover hat sich für eine demokratische und bunte 1.Mai-Feier entschieden, so wie sie in Hannover seit Jahrzehnten Tradition hat. Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung auf dem weiteren Instanzenweg Bestand hat.
  • demo verbot Wotan – 17.04.09
    so ein schwachsinn....einfach nur lächerlich der mist....
  • Super! Angela Brederecke – 17.04.09
    Das ist eine vorbildliche Entscheidung, eines deutschen Gerichtes.
    Hoffentlich werden die folgenden Instanzen dem folgen.

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