In Zeiten steigender Gewaltbereitschaft gegen Polizisten sei dies ein völlig falsches Signal, sagte CDU-Fraktionschef David McAllister am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er reagierte damit auf eine Landtagsinitiative der Fraktion „Die Linke“.
„Das Private muss geschützt werden“, sagte McAllister. Diese Einschätzung werde auch von den Polizeigewerkschaften GdP und DPolG geteilt. Identifizierende Markierungen würden im schlimmsten Fall das Leben von Beamten und ihren Familien gefährden. lni
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Kommentare
Man kann viel mehr zwischen den Zeilen der Heike B – 16.03.10
Kommentare lesen, als im Beitrag!Besonders gelungen ist der von J. R. LOL!!!
Namenspflicht Bundeswehr FeN – 15.03.10
Bei der Bundeswehr besteht keine Pflicht bei öffentlichen fveranstaltung sein Namensschild zu tragen dieses ist jedem selbstüberlassen.Desweiteren besteht die <pflicht sich auszuweisen für jeden Bundesbürger.
Also wieso sollten die Dienstausweise nicht mehr ausreichen um einen polizisten zu kennzeichnen?
Wernn ich wissen will frag ich denjenigen mit wem ich es zu tun habe, vielleicht auch zu seiner dienststelle und seinem Dienstgrad .
nummer != adresse foo – 15.03.10
was spricht gegen eine nummer die im _bedarfsfall_ einem namen durch eine höhere instanz zugeordnet wird? .oO(erst denken, dann schreiben ;)Falsch! hsot – 15.03.10
Aufgrund der steigenden Gewaltbereitschaft der Polizei ist es absolute PFLICHT eine Kennzeichnungeinzuführen!Namen und Kennung f. Polizeibeamte J,.R. – 15.03.10
Ein Polizeibeamter hat einen Dienstausweis. Da drin stehtName und Dienstgrad und DIenststelle.
Ein Polizeibeamter ist , per Uniform und Ausrüstung , deutlich gekennzeichent. Auch zu häufig mit deutlichem Schmierbauch,
langen Haaren und schleifendem Gang, zu sehen oder schweratmig manchesmal.
Daran kan man sie deutlich erkennen, heutzutage.
( Bis 1990 war das anders, da gabe es keine Schmierbäuche udnd Beamte mit schleifendem Schritt...!)
Also warum auch noch Namen nach Außen ? Wer wissen will , mit wem er es zu tun hat , kann Fragen und der Beamte muß sich Ausweisen !
Kennzeichnungspflicht Hein – 15.03.10
Ich finde die Idee gut, ist doch wie beim BundPolizistenidentifikation Adolph – 15.03.10
Das ist eine seltsame MusikWenigstens eine Nummer Ernst Haft – 15.03.10
sollte erkenntlich sein.Was spricht dagegen?
ach ja: dass man sich nicht so einfach über bestimmte Vorgehensweisen beschweren kann...
anonyme Polizei Susi – 15.03.10
Was der Herr McAllister hier an Gedankengut verbreitet, hat er mit Sicherheit auf einem Lehrgang bei Ex- innenminister Schäuble gelernt.Alle Bürger stehen unter Generalverdacht (und sind somit potenzielle Gewaltbereite). Hinter
dieser Argumentation verstecken die Polizei-Offiziellen gern ihre Weicheimentalität.
Anonymität magalona – 15.03.10
Die Privatsphäre der Beamten sollte unbedingt geschützt bleiben! Aber Menschen, die staatliche Gewalt ausüben, müssen identifizierbar sein.@ Schorse Theo – 15.03.10
Tja, nur das die Mitarbeiter privater Arbeitgeber eher selten zwischen linken und rechten Demonstranten stehen und diese teilweise auch mittels Gewaltanwendung auseinander halten müssen. Und jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie wären ein Beamter, der dies tut und abends steht die eine oder andere Partei bei Ihnen vor der Tür und fragt noch einmal "freundlich" nach ... oder schlimmer noch, Ihre Angehörigen werden da mit hinein gezogen ... lieber Schorse, erst nachdenken, dann schreiben !!!Kennzeichnung schorse – 14.03.10
Was hat denn das " private " damitzu tun ? In anderen Firmen ist es
gang und gebe Namensschilder zu
tragen. Eine " Schutzbehauptung "
ist das denn für die Bürger wäre
dies eher von Vorteil .
Warum keine Nummer? Peter Schmidt – 14.03.10
Es muss ja nicht unbedingt der Name auf der Uniform angebracht werden. Vielmehr würde es ja ausreichen, wenn die Polizisten jeder mit einer Nummer an der Uniform versehen würde, so wie es z.B. bei den Ordnungsdiensten in den Fußballstadien üblich ist.Das sollte eigentlich kein Problem darstellen.
Aber wenn man in Niedersachsen alles daran setzt, die Anonymität der Polizisten zu wahren, dann sollte man sich man sich als Bürger einmal die Frage stellen, ob dies wirklich "nur" zum Schutz der Polizisten vor den gewaltbereiten Bürger gilt, oder ob man damit noch die Polizei noch vor anderen Dingen schützen möchte?