Das Landgericht Hannover.
Von Thomas Nagel
Hannover. „Das Landgericht hat den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt“, so der Anwalt von P., Jürgen Meyer. Begründung: Das Gericht räumte ein, dass die Aussetzung des Verfahrens auf „organisatorische Fehler“ zurückzuführen sei.
Der Prozess wurde vergangene Woche zum fünften Mal ausgesetzt, weil es Unregelmäßigkeiten bei der Berufung eines Schöffen gegeben hatte. Da P. seit mehr als zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, musste die Kammer ihn jetzt auf freien Fuß setzen. Meyer: „So verlangt es der Rechtsstaat.“
Hinzu kommt, dass unklar ist, wann der Prozess wieder beginnt. Denn die große Strafkammer bekomme bald eine neue Berufsrichterin. „In so ein Verfahren hat man sich nicht in ein, zwei Tagen eingelesen“, erklärt Meyer.
Die Anwältin des Opfers, Anemone Wiehe-Faßhauer, glaubt, dass der neue Prozess „nicht vor Winter“ beginnt. Da es sich nun nicht mehr um eine Haftsache handle, sei der Prozess nicht mehr dringlich. Die Anwältin befürchtet: „Es wäre für das Opfer wichtig, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird und der Angeklagte freiwillig zu den Terminen erscheint.“ Sie habe daran ihre Zweifel, denn Sebastian P. sei polnischer Staatsbürger und habe keinerlei Bindungen in Hannover. Anwalt Meyer glaubt nicht, dass sich P. dem Verfahren entzieht: „Er muss sich dreimal in der Woche bei der Polizei melden.“
Sebastian P. ist angeklagt, am 20. Juli 2006 eine 19-jährige Abiturientin am Hohen Ufer vergewaltigt zu haben. Am 9. April 2008 wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) wegen eines Formfehlers auf.
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Kommentare
So sehe ich das auch... Bunny – 19.06.09
Wir verkommen immer mehr zu einem Staat, der Tätern hilft und Opfer noch mehr foltert. Kein Wunder das manch einer an Selbstjustiz denkt, wenn die Justiz nichts tut...Justizversagen SimoneG – 17.06.09
Nichts scheint unmöglich bei der niedersächsischen Justiz. Aber letztendlich macht es für uns Bürger doch keinen Unterschied, ob Verbrecher Bewährungsstrafen erhalten, oder ob man sie gleich wierder laufen lässt.