Die Täter aus dem Ausland suchen sich ihre Opfer im Internet und schreiben diese per E-Mail an. „Sie geben zum Beispiel bei einem deutschen Musiklehrer vor, einen talentierten Sohn zu haben, der in Deutschland unterrichtet werden soll.“ Mit einem gefälschten und bereits mit zwei Unterschriften versehenen Traveller-Scheck überweisen die Täter dann beispielsweise die Summe für den Unterricht.
Nach einer gewissen Zeit melden sie sich erneut und verlangen den Großteil des Geldes zurück. Der Sohn sei angeblich erkrankt und könne nicht am Unterricht teilnehmen. Die Bank schreibe dem Opfer die vermerkte Summe zwar vorläufig gut - prüfe aber erst später die Echtheit des Schecks. Im Falle einer Fälschung buche sie die Summe zurück, sagte der Polizeisprecher. Das Opfer bleibt dann auf dem finanziellen Schaden sitzen. lni
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