Von Sebastian Scherer
Garbsen. Eigentlich hat eine Fünfjährige aus Garbsen Dienstag nur mit ihrer Freundin (6) spielen wollen. Sie waren in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses der Fünfjährigen im Stadtteil Auf der Horst unterwegs. Dann kam gegen 19.30 Uhr ein Mann auf sie zu.
Zuerst unterhielt er sich nur mit den beiden – dann begann er, die Fünfjährige zu streicheln. Er zog ihr T-Shirt hoch, berührte ihre Brust. Die beiden Mädchen bekamen Angst und versuchten, wegzulaufen. Dabei schrien sie nach dem Vater (36) der Fünfjährigen, der nur wenige Meter entfernt zu Hause auf sie wartete.
Verunsichert von den lauten Schreien flüchtete der 50-Jährige. Der Vater war aber bereits am Ort des Vorfalls angekommen. Er sah den Unbekannten weglaufen. Sofort nahm der Mann die Verfolgung auf. An der Straße Auf der Horst konnte er den Unbekannten einholen und stoppen. Der Festgehaltene versuchte, sich mit Tritten gegen den Vater der Fünfjährigen zu wehren und wollte abermals flüchten. Dies gelang ihm jedoch nicht. Wenige Minuten später trafen Polizisten ein.
Bei der Überprüfung der Personalien des 50-Jährigen stellte sich heraus, dass es nicht sein erster sexueller Übergriff war. Bereits Anfang der 90er Jahre war gegen den 50-Jährigen ermittelt worden, auch 2005 hatte es einen ähnlichen Vorfall gegeben. Im März 2006 war er deswegen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden – diese wurde bis Herbst 2011 zur Bewährung ausgesetzt. Auch wegen einiger Körperverletzungsdelikte war bereits gegen den Mann, der aus der Region Hannover kommt, ermittelt worden.
Bei seiner Vernehmung räumte der 50-Jährige die Tat ein. Er muss nun damit rechnen, dass seine Bewährung widerrufen wird. Ein Richter ordnete gestern Nachmittag Untersuchungshaft für den Wiederholungstäter an.
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Kommentare
Wie wäre es mit Lesen? ABC – 04.09.10
@Peter Lies mal: Sie waren in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses der Fünfjährigen im Stadtteil Auf der Horst unterwegs.Und: Dabei schrien sie nach dem Vater (36) der Fünfjährigen, der nur wenige Meter entfernt zu Hause auf sie wartete.
19.30 Peter – 25.06.10
Zum Glück würde das Schwein geschnappt!Aber was machen zwei kleine Kinder 5 & 6 um 19.30 auf der Strasse?
böses böses fehlerteufelchen pfeifer – 24.06.10
ich meine natürlich, die GesellschaftJustiz......ein großes Rätsel pfeifer – 24.06.10
ja ja, im namen des volkes *lach*gestern wurde erst über die sicherheitverwahrung bei gewalt- und sexualstraftätern diskutiert, nur die praxis zeigt doch das gerade bei diesen menschen, es sehr lange dauert, bis es zu einer gefängnis strafe kommt bzw. bis diese menschen einem gutachter vorgeführt werden, ein gewaltverbrecher verübt bis zu einer hohen gefängnisstrafe zirka 35 delikte, ein dieb/einbrecher zirka 15.......tja, geld ist in dieser gesselschaft halt mehr wert als mensch bzw. das VOLK
kurzer prozess noname – 24.06.10
der typ hat glück gehabt, wenn ich so einen erwischen würde, würde ich den typen demolieren!!!Was muss denn noch passieren??? Hannoveraner – 24.06.10
ein wiederholter Sexualstraftäter, letzte Gefängnisstrafe nach absitzender Zeit auf Bewährung!? Wieviel Straftaten der Mann wirklich verübt hat lässt sich erahnen, warum wird der Gutachter nicht belangt? Solchen Menschen ist nicht zu helfen, wann kapiert das die Gesetzesgebung! Ich versteh das nicht?