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Vor Gericht

Ehekrieg um einen Dobermann

Eine getrennt lebende Ehefrau hat sich vor dem Familiengericht ein Umgangsrecht mit der Familienhündin Leni erstritten. 

WIEDER VEREINT: Dagmar Wachtmann durfte Dobermann-Hündin Leni wiedersehen.

© Wilde

HANNOVER. Leni ist eine Dobermann-Hündin. Die Hundedame ist gerade vier Jahre alt geworden. Für Dagmar Wachtmann (42) ist Leni „mein Baby“: „Seit Februar war ich von ihr getrennt, jetzt darf ich sie endlich wieder in die Arme schließen?“ Freudentränen blitzen in ihren Augen.

Dies ist der wohl außergewöhnlichste Familienrechtsfall am Amtsgericht Hannover. Richter Gustel Wolff hat der Frau, die im Frühjahr nach der Trennung von ihrem Mann aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war, ein Umgangsrecht mit der Hündin zugesprochen. Gestern durfte „Frauchen“ Leni zum ersten Mal zu sich in ihre Wohnung holen. „Zeitlich läuft dieser Umgang ähnlich wie bei Kindern“, so der erfahrene Familienrichter: „Alle 14 Tage von freitags um 17 Uhr bis sonntags um 18 Uhr und jeden Mittwochnachmittag.“

Anlass für die Entscheidung war die Klage der Frau. „Um Hausrat hat es nach der Trennung keinen Streit gegeben“, sagt deren Anwältin Senem Güler-Räcke, „nur um Leni“ – die rechtlich zum Hausrat gehöre. Der Ehemann wollte die Hündin nicht hergeben. Im Streit ließ er seine Anwältin vortragen, Leni habe Angst vor Frauchen. Vor Gericht stritt das Paar um das Eigentum an der Hündin. Die Noch-Ehefrau sagte, ihr Mann habe ihr den Hund geschenkt, und der Mann erklärte, er habe das Geschenk wegen groben Undanks widerrufen.

Richter Wolff machte ihnen klar, dass nur einer gewinnen kann und der andere den Hund nie wiedersehen werde. Besser sei, wenn man sich auf einen Umgang verständige. Wolff lud das Paar zur Verhandlung.

„Und zum ersten Mal habe ich auch das persönliche Erscheinen eines Hundes angeordnet“, so der Familienrichter gestern. Er habe sehen wollen, ob die Hündin Angst vor ihrer Ex-Besitzern hat. Dies hatte der Mann vorgetragen, denn Leni hatte einen heftigen Streit zwischen dem Ehepaar miterlebt.

Vor Gericht verhielt sich Leni zunächst abwartend, blieb auf Zurufe von Frauchen sitzen. Doch als Dagmar Wachtmann zu der Hündin ging und sie kraulte, folgte sie ihr sofort. Der Richter schickte dann Frauchen und Hund auf den Gerichtsflur, wo der Noch-Ehemann wartete: „Ohne jemandem eine Anweisung zu erteilen.“ Er habe alle zusammen beobachten wollen: „Sie standen sich gegenüber, und die Hündin schaute von einem zum anderen und wartete auf eine Ansprache.“ Von Angst keine Spur, stattdessen sei deutlich geworden, dass das Tier sich beiden zugehörig fühlt.

 „Die Hündin hat sich vorbildlich verhalten“, so der Richter. Dank Leni habe sich das Paar einigen können. Für den Fall, dass es doch wieder Ärger geben sollte, haben die Noch-Eheleute die Handy-Nummer des Richters bekommen: „Das mache ich beim Streit um Kinder auch so.“ aro


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