So wie Rechtsanwalt Matthias Waldraff, der nicht nur persönlich, sondern auch im Namen mehrerer Grundstückseigentümer am Steintor die Bebauung verhindern möchte - und nach rechtlichen Möglichkeiten sucht.
„Wir rüsten auf“, sagte der Strafrechtler gestern und meinte damit, dass er sich Kollegenhilfe von Verwaltungsrechtlern holt, die sich etwa mit der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und dem Kommunalverfassungsrecht auskennen.
„Sobald sich auch nur der kleinste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens ergibt, rufen wir das Verwaltungsgericht an“, sagte Waldraff. Der Anwalt hält es mit der Meinung von FDP-Mann Wilfried Engelke, der die Rechtmäßigkeit bereits überprüfen lässt. Es geht hierbei um das Nein des Stadtbezirksrates Mitte zur Bebauung, die die rot-grüne Mehrheit im Rat nun kassieren will.
Die Stadt beruft sich dabei auf einen Beschluss von 1996, nach dem Entscheidungen der Bezirksräte durch den Verwaltungsausschuss des Rates ausgehebelt werden können. Wilfried Engelke hat jedoch Bedenken. Der Beschluss von 1996 berufe sich auf die Niedersächsische Gemeindeordnung, die es nicht mehr gibt: „Sie wurde 2011 durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ersetzt.“
Ansatz zwei für Matthias Waldraff: Die Stadt darf das Verfahren nicht beginnen, da das Planfeststellungsverfahren zum oberirdischen Ausbau der D-Linie, die auch über das Steintor führt, noch nicht abgeschlossen ist. So hatte kürzlich die Initiative Pro D-Tunnel argumentiert.