Es gebe keine Handhabe, die Prinzessin zum Erscheinen zu zwingen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Dienstag. Gegen ausländische Zeugen könne das Gericht kein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft verhängen. Die Verteidigung des Prinzen bestätigte die Absage für diesen Donnerstag, schließt aber nicht aus, dass die Prinzessin zu einem späteren Zeitpunkt persönlich aussagen werde. Der Welfenprinz steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.