In der Nacht zum Donnerstag hat die Polizei in der Wohnung eines 26-Jährigen aus Langenhagen mehrere Faustfeuerwaffen, Munition und eine Abschussvorrrichtung für eine Panzerabwehrrakete beschlagnahmt.
Langenhagen. Die Polizei hat in der Nacht zu Donnerstag in Langenhagen mehrere Waffen sichergestellt – darunter auch ein Abschussgerät für eine Panzerabwehrrakete. Der 26-jährige mutmaßliche Besitzer der Waffensammlung wurde vorläufig festgenommen. Er machte zur Herkunft der Waffen keinerlei Angaben. Die Ermittler waren durch zwei junge Männer auf den Verdächtigen aufmerksam gemacht worden. Der 26-Jährige war den Zeugen gegen 1 Uhr in der Straße Grenzheide entgegengekommen. Als er die Hinweisgeber passiert hatte, zog er plötzlich eine Pistole und feuerte einen Schuss in die Luft ab. Die jungen Männer rannten davon und verständigten die Polizei. Da die Zeugen den Waffensammler flüchtig kennen, war es für die Polizei nicht schwer, den Aufenthaltsort des Schützen in Erfahrung zu bringen. Die Beamten umstellten das Elternhaus des Mannes im Bauernwinkel und waren gerade im Begriff, das Gebäude zu stürmen, als der 26-Jährige die Tür öffnete und sich stellte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Räume stießen die Fahnder auf drei Schreckschusspistolen samt Munition, mehrere Feuerwerkskörper, ein Butterflymesser sowie besagtes Abschussgerät.
Es ist nicht das erste Mal, dass der 26-Jährige, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft keiner politischen Gruppierung oder radikalen Szene angehört, gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Vor gut zwei Jahren fand die Polizei bei dem Mann bereits eine Maschinenpistole, Typ Uzi, eine Pumpgun und die dazugehörige Munition sowie Sprengstoff, darunter auch TNT. Wegen dieser Vergehen wurde der junge Mann Ende September dieses Jahres zu einem Gefängnisaufenthalt von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Strafe war deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, weil der Mann schon einmal wegen illegalen Waffenbesitzes rechtskräftig verurteilt worden war. Gegen diese Entscheidung des Schöffengerichts vom September war der Waffennarr zunächst vorgegangen. Vor drei Tagen allerdings zog er seinen Antrag auf Revision von sich aus zurück. Damit war das Urteil zwar rechtskräftig, eine Ladung zum Strafantritt hatte er bislang jedoch nicht erhalten, sodass er sich frei bewegen und dabei die nächste Straftat begehen konnte.
Jetzt muss er erneut mit einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz rechnen. Bislang ist völlig unklar, woher der 26-Jährige seine Waffen bezieht. „Er hat in der Verhandlung keine Namen genannt, sondern sich stets als Waffennarr dargestellt, der im Haus seiner Eltern gern seinem Hobby nachgeht“, erklärt Oberstaatsanwältin Irene Silinger.
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